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Wir sind Ihr Ansprechpartner

Die Kanzlei

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Die Rechtsanwaltskanzlei Winter hat Ihren Sitz in Hochstadt/Hessen, im Herzen von Maintal. Schulungen und Seminare werden in den Räumlichkeiten der design security forum AG in Hanau abgehalten.

Rechtsanwältin

Kerstin Winter

Studium an der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main. 2004 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Mitglied in der ARGE* Verkehrsrecht des DAV und Mitglied in der ARGE* Strafrecht des DAV.

*ARGE = Arbeitsgemeinschaft im Deutschen Anwaltsverein

Rechtsanwältin

Kerstin Winter

Studium an der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main. 2004 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Mitglied in der ARGE* Verkehrsrecht des DAV und Mitglied in der ARGE* Strafrecht des DAV.

*ARGE = Arbeitsgemeinschaft im Deutschen Anwaltsverein

Rechtsanwalt

Götz Winter

Studium an der Johann Wolfgang Goethe Universität. 2004 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Lehrauftrag für öffentliches und privates Baurecht an der Technischen Universität Kaiserslautern. Theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgang für Bau- und Architektenrecht erfolgreich abgeschlossen. Mitglied in der ARGE* Mietrecht und WEG des DAV. Mitglied in der ARGE* Bau- und Immobilienrecht DAV. Vorstand und akademischer Leiter der design security forum AG.

*ARGE = Arbeitsgemeinschaft im Deutschen Anwaltsverein

Rechtsanwalt

Götz Winter

Studium an der Johann Wolfgang Goethe Universität. 2004 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Lehrauftrag für öffentliches und privates Baurecht an der Technischen Universität Kaiserslautern. Theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgang für Bau- und Architektenrecht erfolgreich abgeschlossen. Mitglied in der ARGE* Mietrecht und WEG des DAV. Mitglied in der ARGE* Bau- und Immobilienrecht DAV. Vorstand und akademischer Leiter der design security forum AG.

*ARGE = Arbeitsgemeinschaft im Deutschen Anwaltsverein

„Um klar zu sehen genügt oft ein Wechsel der Blickrichtung.“

„Der unmündige Untertan ruft die Polizei. Der mündige Bürger informiert seinen Anwalt.“

„Wissen ist das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt. “

„Und Verträge sind ohne das Schwert leere Worte und vermögen in keiner Weise dem Menschen Sicherheit zu geben.“

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Honorar

Wir sprechen offen mit Ihnen, auch über unser Honorar.

Das RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetzt) regelt die Vergütung anwaltlicher Tätigkeit. Gegenstandswert, Verfahrensart und Verfahrensumfang bestimmen die Gebühren und schlußendlch die Kosten. Die Regelungen des RVG sind für den Nichtjuristen nicht immer leicht verständlich und Kosten deshalb häufig nicht genau kalkulierbar. Eine gelungene Übersicht findet sich auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de .

Gerne weichen wir jedoch von der rein gegenstandswertbezogenen Vergütung ab und vereinbaren mit Innen eine pauschale Vergütung, die sich am individuellen Auftrag orientiert. Sollten Sie Verbraucher sein und sich zunächst nur einmal informieren wollen, so können Sie gerne ein Erstberatungsgespräch mit uns führen, welches gemäß den Regelungen des RVG zwischen 50,00 € und Maximal 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer zu vergüten ist.

Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind und uns weiterempfehlen. Sprechen Sie mit uns, auch über das Honorar.

Referenzen

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Auf Anfrage können wir Ihnen gerne Referenzen und Fallisten zukommen lassen.

KONTAKTIEREN SIE UNS

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